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OLG Dresden (16 U 1731/95) | Datum: 06.02.1996
Die Berufung ist zulässig und in Höhe von 2.849,76 DM begründet. Denn die Klägerin muß sich auf ihren vom Landgericht festgestellten und im zweiten Rechtszug der Höhe nach nicht mehr angegriffenen Gesamtschaden von [...]